Führerschein Klasse B: Welche Fahrzeuge darf ich fahren?

Der Führerschein der Klasse B ist einer der am häufigsten erworbenen Führerscheine in Deutschland. Er öffnet Türen zu einer neuen Welt der Mobilität, doch oft herrscht Unklarheit darüber, welche Fahrzeuge man damit eigentlich führen darf. In diesem Artikel klären wir auf, welche Fahrzeugtypen mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen und welche Besonderheiten zu beachten sind.

1. Grundlegende Berechtigungen der Klasse B:

Mit einem Führerschein der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg fahren. Diese Fahrzeuge dürfen maximal acht Sitzplätze haben, der Fahrersitz ist dabei ausgenommen (also 8 Beifahrerplätze).

2. PKW und leichte Nutzfahrzeuge:

Die gängigste Nutzung des Führerscheins Klasse B ist das Fahren von Personenkraftwagen (PKW). Hierzu gehören auch leichte Nutzfahrzeuge wie kleine Lieferwagen, sofern sie die Gewichtsgrenze von 3.500 kg nicht überschreiten. Dabei geht man immer von der zulässigen Gesamtmasse aus. Schau also in die Fahrzeugpapiere und unter der Ziffer F.1 findest du den entsprechenden Wert. Alles bis 3.500 kg darfst du fahren.

3. Anhängerregelungen:

Mit der Klasse B darfst du auch Anhänger bis zu einem Gewicht von 750 kg ziehen. Bei schwereren Anhängern über 750 kg muss die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger unter 3.500 kg bleiben. Schau also wieder jeweils bei Anhänger und PKW in den Fahrzeugschein unter Ziffer F.1 und addiere beide Werte. Wenn du dabei über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse auskommst, darfst du dieses Gespann nicht fahren. Für schwerere Kombinationen ist ein Führerschein der Klasse BE bzw. B96 erforderlich.

4. Sonderregelungen und Erweiterungen:

Seit 2013 ist es zudem möglich, mit der Klasse B in Kombination mit der Schlüsselzahl 96 Fahrzeugkombinationen bis zu einem Gesamtgewicht von 4.250 kg zu führen. Diese Erweiterung erfordert eine zusätzliche Schulung, aber keine Prüfung. Gerade bei Wohnwagen oder Pferdeanhängern kann das häufig ausreichen. Sprich uns gerne bei der Anmeldung darauf an und wir helfen dir.

5. Der Automatik-Führerschein – B197

Seit 2021 ist es möglich, die Fahrprüfung auf einem Automatik-PKW zu absolvieren und trotzdem ohne Einschränkungen fahren zu dürfen. Dazu gibt es jedoch die Auflage, dass du in der Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert haben musst und dein Fahrlehrer mit dir eine 15-minütige Testfahrt durchführt und bescheinigt, dass du in der Lage bist ein Schaltfahrzeug zu fahren. Mehr dazu findest du in unserem Artikel.

5. Roller bis 50cm³ bzw. 45 km/h

Mit der Klasse B hast du ebenfalls die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Das erlaubt es dir Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit zu fahren.

Fazit: Der Führerschein der Klasse B bietet eine breite Palette an Mobilitätsmöglichkeiten. Ob PKW, Kleintransporter oder Fahrzeugkombinationen – es ist wichtig, die jeweiligen Gewichtsgrenzen und Vorschriften zu kennen. Mit dem richtigen Wissen und der nötigen Übung steht deiner Mobilität nichts mehr im Wege.

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